Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen

30 Mrz

(Stand 30.03.2020)

Liebe Eltern,
die erweiterte Notbetreuung ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (siehe Formular unter https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/hkm-musterformular_notbetreuung_an_den_wochenenden_und_feiertagen.pdf ).
Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende im Formular genannten Kriterien erfüllt sein:
• Alleinerziehend oder
• der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
• Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

Rücksprache mit den Eltern der GBS, die bisher die Notbetreuung durch Schule und Schulkinderbetreuung in Anspruch nehmen mussten, ist für die o.g. Zeiträume bereits erfolgt.
Die Schule geht weiterhin davon aus, dass Eltern zum Schutz der eigenen Kinder, der anderen Kinder und der Betreuungskräfte nur in absolut notwendigen Fällen von der Betreuung Gebrauch machen.

Rita Barthel
Schulleiterin