Schulelternbeirat

An unserer Schule besteht ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Schulleitung, Lehrerkollegium, Schulelternbeirat und Förderverein. Elternarbeit ist an der GBS ausdrücklich erwünscht und notwendig, denn viele Projekte, Unternehmungen, Feste und Feiern können ohne den Einsatz engagierter Eltern nicht stattfinden.

Klassenelternbeirat (KEB)

Der Klassenelternbeirat beruft die Sitzungen der Klassenelternschaft ein und leitet diese. Er wird von den Eltern einer Klasse für die Dauer von zwei Jahren gewählt und trifft sich mindestens einmal im Schulhalbjahr. Der Klassenelternbeirat bzw. sein/e Stellvertreter/in sind Ansprech- und Kontaktpersonen für Eltern und Klassenlehrkräfte in vielen Belangen der Klasse.

Schulelternbeirat (SEB)

Mitglieder des Schulelternbeirates sind die Klassenelternbeiräte. Er wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter und nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder. Der Schulelternbeirat trifft sich mindestens einmal im Schulhalbjahr. Die Schulleitung und/oder ihre Stellvertretung nehmen an den Sitzungen des SEB teil. Der Schulelternbeirat kann bei wesentlichen Entscheidungen der Schule mitbestimmen. Genaueres zu „Zustimmungspflichtigen Maßnahmen“ und „Anhörungsbedürftigen Maßnahmen“ regelt das Hessische Schulgesetz (§§ 110-112).

Vorstand des Schulelternbeirates an der GBS im Schuljahr 2022/23

  • Kristina Roenick-Vonberg, Vorsitzende
  • Tanja Karagöz, stellvertretende Vorsitzende

Der Vorstand des SEB wurde am 01.11.2022 für zwei Jahre neu gewählt.