Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das Gremium gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrkräfte, Schulleitung und Eltern zusammenwirken. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und kann gegenüber anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben.

An der Gustav-Brunner-Schule werden fünf Lehrer- und fünf Elternvertreter für zwei Jahre in die Schulkonferenz  gewählt.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach §129 des Hessischen Schulgesetzes z. B. über:

  • das Schulprogramm
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen
  • Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote
  • Öffnung der Schule nach außen
  • den schuleigenen Haushalt
  • aktuell für die GBS: Sanierungs- und Umbaumaßnahmen

(ausführlicher dazu: Hessisches Schulgesetz §§ 128 – 132)

Die Schulleitung lädt die Mitglieder der Schulkonferenz mindestens einmal im Schulhalbjahr zu einer Sitzung ein. Den Vorsitz hat die Schulleitung.

Folgende Eltern und Lehrkräfte sind im Schuljahr 2023/24 Mitglieder der Schulkonferenz:

Mitglieder Elternschaft

Frau Akkoc, Herr Brinkmann, Frau Ennakhla, Frau Krekel-Dehren, Frau Soyka

Mitglieder Lehrkräfte

Frau Müller, Frau Paust, Frau Schorr, Frau Speckenheuer, Frau Wagner

Frau Barthel (Schulleitung, Vorsitz)

Die nächste Neuwahl der Schulkonferenz erfolgt zu Schuljahresbeginn 2024/25.