(Stand 05.02.2021, 18.50h)
Allgemeinverfuegung_GG_Schulen_04.02.2021
Es sei besonders darauf hingewiesen, dass lt. Allgemeinverfügung das Tragen eines Mund-Nasenschutzes für Grundschüler im Präsenzunterricht ab 04.02. verpflichtend ist.
Rita Barthel, Schulleiterin