Info zur Notbetreuung

22 Mrz

(Stand: 24.03.2020, 21:10 Uhr)

⚠️ → Klicken Sie hier für Informationen zur Schulkinderbetreuung in den Osterferien

Liebe Eltern,

wie Sie sicher bereits durch Elternbeiräte informiert sind, wurden die Voraussetzungen für die Notbetreuung geändert. Es reicht nun aus, wenn ein Elternteil zu den unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-schulen genannten Berufsgruppen gehört.

Nach wie vor sind die Gruppen der in der Schule zu betreuenden Kinder klein zu halten (3 bis 5 Kinder). Um die Gefahr einer Übertragung des Corona-Virus zu minimieren, dürfen die Sozialkontakte nicht unnötig erhöht werden. Ich hoffe darauf, dass die Zahl der Betreuungskinder an der GBS gering bleibt und das Kollegium die Aufgabe weiterhin stemmen kann.

Bitte teilen Sie mir bis Sonntagnachmittag 14.00 Uhr unter
mit, falls Sie eine Betreuung unbedingt in Anspruch nehmen müssen. Gesonderte Info bitte auch ggf. an die Schulkinderbetreuung ().

Kinder, die bereits seit einer Woche angemeldet sind, weil beide Eltern zur besagten Personengruppe gehören, müssen nicht erneut gemeldet werden.

Mit den besten Grüßen

Rita Barthel
Schulleiterin

Formular über die Zugehörigkeit zu einer Personengruppe mit Anspruch auf Notbetreuung (PDF-Download)