Veraltete Information
Für aktuelle Informationen beachten Sie bitte den Beitrag oben auf der Startseite
(Stand: 13. März 2020, 11:50 Uhr)
Liebe Eltern,
das Coronavirus ist derzeit Gesprächsthema in allen gesellschaftlichen Bereichen, auch in Schule und Familie. Die Sorgen und Ängste sind verständlich, da es sich um eine neuartige Erkrankung handelt, zu der noch keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen und nicht klar ist, wie sich die Situation in Deutschland weiter entwickeln wird.
In diesem Schreiben möchte ich Ihnen Antworten auf einige Fragen in Bezug auf den Coronavirus und den Schulbesuch Ihrer Kinder geben und Sie alle um besonnenes Verhalten bitten.
Was wird in der Schule zum Infektionsschutz getan?
Wir treffen in der Schule mit Unterstützung des Kreises Groß-Gerau, alle Vorsichtsmaßnahmen, die in unseren Möglichkeiten liegen (Türklinkendesinfektion, regelmäßiges Lüften etc.) Wir achten bei den Kindern auf eine gute Handhygiene, um eine mögliche Übertragung des Corona-Virus zu verhindern. Alle Waschbecken der Schule sind mit Flüssigseife und Einweghandtüchern ausgestattet.
In den Klassen wurden das richtige Händewaschen und allgemeine Verhaltensweisen zum Infektionsschutz besprochen und umgesetzt. Als Grundlage nehmen wir dabei das „Informationsblatt für Bildungseinrichtungen zum Coronavirus“, das mehrfach in der Schule aushängt und das in Kürze auch auf unserer Schulhomepage zu finden sein wird.
Wo gibt es weitere, aktuelle Informationen zum Coronavirus?
Wichtige Hinweise zum Coronavirus finden Sie beim Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI):
https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2
Was tun, wenn mein Kind krank ist?
Grundsätzlich bleiben erkrankte Kinder zuhause, auch wenn es sich scheinbar nur um eine leichte Erkrankung handelt. Dies gilt nicht nur für Krankheitssymptome, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten, sondern auch für normale Erkältungen, grippale Infekte, Fieber und Magen-Darm-Infekte.
Sollten Kinder sichtlich krank in die Schule kommen, werden wir die Eltern anrufen und das betreffende Kind wieder abholen lassen. Dies liegt nicht nur im Interesse aller anderen Kinder und der Lehrkräfte, sondern auch des erkrankten Kindes selbst.
Melden Sie Ihr Kind bitte morgens telefonisch oder per E-Mail krank. Für eine mögliche Weitergabe von Informationen an das Gesundheitsamt ist es für uns derzeit besonders wichtig, dass Sie uns kurz mitteilen, woran Ihr Kind erkrankt ist.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind sich mit dem Corona-Virus infiziert haben könnte, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Haus- oder Kinderarzt telefonisch in Verbindung.
Außerhalb der Öffnungszeiten Ihrer Ärzte erreichen Sie einen ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117. Teilen Sie uns bitte bei der Krankmeldung diesen Verdacht auch mit.
Wer entscheidet, ob eine Schule geschlossen wird?
Für alle hessischen Schulen gilt, dass das zuständige Gesundheitsamt (für uns das Gesundheitsamt Groß-Gerau) das Gesundheitsrisiko für die Schulgemeinde bewertet und notwendige Maßnahmen veranlasst. Das kann auch eine Schließung der Schule bedeuten. Ebenso kann auch das Hessische Kultusministerium beschließen, Hessische Schulen zu schließen.
Wie werde ich darüber informiert, ob die Gustav-Brunner-Schule geschlossen ist?
Aktuelle Informationen für unsere Schule, auch im Falle einer Schließung, finden Sie spätestens ab morgen auf unserer Homepage (www.gustavbrunnerschule.de). Die Klassenlehrkräfte werden die Klassenelternbeiräte im Falle einer Schließung informieren. Die Klassenelternbeiräte werden dann in Rücksprache miteinander die Eltern der Klasse über die Schulschließung informieren. Auch bei einer „Wiederöffnung“ der Schule erfahren Sie davon über die Klassenelternbeiräte und die Schulhomepage.
Gibt es im Falle einer Schließung eine Notbetreuung?
In der Schule wird es bei einer Schließung nach heutigem Stand grundsätzlich keine Notbetreuung geben können, da die Schule in einem solchen Falle aus Infektionsschutzgründen vom Gesundheitsamt geschlossen wurde. Sollte sich dies aber ändern, finden Sie Informationen auf unserer Homepage.
Bekommen die Schülerinnen und Schüler während einer Schulschließung Lernaufgaben?
Bei einer längeren Schließung erhalten die Kinder Lernaufgaben , die sich in der Regel auf die Arbeitshefte und Bücher Ihrer Kinder beziehen und/oder in Form eines Arbeitsplans mit Anhang vorliegen werden. Entsprechend werden die Lehrkräfte Ihrer Kinder ab sofort dafür sorgen, dass die Arbeitshefte und Bücher grundsätzlich täglich im Ranzen Ihrer Kinder sind, auch wenn die Hefte aktuell nicht für Hausaufgaben benötigt werden. So kann im Falle einer Schulschließung weiter geübt und gelernt werden.
Kann ich mein Kind grundsätzlich während der „Corona-Krisen-Zeit“ zuhause lassen?
Sofern eine Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde, besteht Schulpflicht für alle gesunden Schülerinnen und Schüler.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ihr Verständnis und ihre Besonnenheit in diesen Zeiten.
Mit freundlichem Gruß
Rita Barthel, Schulleiterin